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Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2019

Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Weltersburg

 

Sitzungstermin:

Freitag, 08.03.2019

Sitzungsbeginn:

18:30 Uhr

Sitzungsende:

19:30 Uhr

Ort, Raum:

Dorfgemeinschaftshaus, 56459 Weltersburg, Hauptstraße 17a

     

 

 

 

Protokoll

 

 

Öffentlicher Teil:

 

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

                                               

 

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates waren durch Einladung vom 19.02.2019 per Email auf Freitag, 08.03.2019 um 18:30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben worden.

Die Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat war nach der Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.

Es wurden keine Einwendungen gegenüber der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung erhoben.

Nach Vorlesung der Tagesordnung wurde folgende Ergänzung eingebracht:

TOP 6:

Bauvorhaben Ottensteinerstraße 4, Flur 1, Flürstück 154

 

 

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 gemäß § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/A5/3324/2019

                                               

 

Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs. 1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.

 

 

 

 

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Weltersburg für das Haushaltsjahr 2019 Vorlage: VO/A5/3350/2019

                                               

 

 

 

Beschluss:

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weltersburg für das Jahr 2019 wird wie folgt

beschlossen:

  • 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

  1. im Ergebnishaushalt

 der Gesamtbetrag der Erträge auf

298.131,00 €

 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

315.425,00 €

 der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf

-17.294,00 €

 

  1. im Finanzhaushalt

 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-3.980,00 €

 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

500,00 €

 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.000,00 €

 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions-

 tätigkeit auf

 

-1.500,00 €

 der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungs-

 tätigkeit auf

5.480,00 €

 

  • 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investi-

tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

     

zinslose Kredite auf

0,00 €

verzinste Kredite auf

0,00 €

zusammen auf

0,00 €

                                                           

  • 3 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 Grundsteuer A auf

330 v.H.

 Grundsteuer B auf

385 v.H.

 Gewerbesteuer auf

365 v.H.

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

 für den ersten Hund

50,00 €

 für den zweiten Hund

65,00 €

 für jeden weiteren Hund

70,00 €

 für den ersten gefährlichen Hund

300,00 €

 für den zweiten gefährlichen Hund

425,00 €

 für jeden weiteren gefährlichen Hund

550,00 €

 

  • 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug

1.102.370,29 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt

1.098.703,29 €

und zum 31.12.2019

1.081.409,29 €

 

  • 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.

Einladung vom: 17.02.2019      Sitzung vom: 08.03.2019  

 

 

TOP 4

Kredit der Ortsgemeinde Weltersburg über ursprünglich 49.840 € bei der Sparkasse Westerwald-Sieg hier: Beratung und Beschlussfassung über die Inanspruchnahme des Sondertilgungsrechtes Vorlage: VO/A5/3325/2019

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt bei dem bestehenden Kredit mit der Sparkasse Westerwald-Sieg von dem Recht der Sondertilgung in 2019 in Höhe von 4.984 € Gebrauch zu machen.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die nicht im Haushaltsplan 2019 vorgesehene Sondertilgung im Rahmen von § 100 Abs. 1 GemO als überplanmäßige Auszahlung. Die Finanzierung ist aus vorhandenen liquiden Mitteln sichergestellt.

 

TOP 5

Verschiedenes

Markus Dasbach sprach die neuerliche Ölspur im unteren Bereich der Straße „Im Seifen“ an. Die Polizei war zur Aufnahme der Ölspur vor Ort und hat auch Fotoaufnahmen erhalten, um den Verursacher zu ermitteln. B.) Es wird immer wieder festgestellt, dass unberechtigterweise hinter der Burg Grünschnitt von Anwohnern angeliefert wird. Es wird in Erwägung gezogen, den Bereich mit einem Bauzaun abzusperren und ein Verbotsschild anzubringen. C.) Wolfgang Schardt sprach wiederholt den Zustand des Wirtschaftsweges entlang der Tongrube an. Gisela Benten teilte mit, dass die Firma Weiss ein Treffen mit der Ortsgemeinde wünscht, um die Wegeführung im Rahmen der Rekultivierung zu besprechen. D.) Mit der Kreisverwaltung wurde bezüglich der Breitbandversorgung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Die Gemeinde kann nun im Rahmen eines Sonderprogrammes Anschlüsse für öffentliche Gebäude melden. Folgende Stellen werden gemeldet: Gemeindehaus, Feuerwehrhaus, Festplatz, Friedhof, Bauhof und Vereinsheim Schmiedeclub.

TOP 6

Herstellung des Einvernehmens nach §36 des Baugesetzbuches

 Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Flur 1, Flurstück 154, Ottensteinerstr. 4

 Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. Dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Dachneigung) wird zugestimmt.

Matthias Stahl hat gemäß §22 GemO den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen. 

 

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